Zuerst wird medizinisch geklärt, ob eine Reha sinnvoll ist (z.B. zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Leistungsfähigkeit). Der Reha-Bedarf wird von der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt begründet – bei Bedarf auch direkt im Krankenhaus (z.B. im Anschluss an einen stationären Aufenthalt).
Für die Antragstellung wird üblicherweise das Formular „Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt“ verwendet.
Persönliche Daten werden von der Patientin/dem Patienten ergänzt
Der medizinische Teil wird durch die Ärztin/den Arzt ausgefüllt und unterschrieben
Für die Antragstellung wird üblicherweise das Formular „Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt“ verwendet.
Persönliche Daten werden von der Patientin/dem Patienten ergänzt
Der medizinische Teil wird durch die Ärztin/den Arzt ausgefüllt und unterschrieben
Der Antrag wird an den zuständigen Sozialversicherungsträger (Kranken-, Pensions- oder Unfallversicherung) übermittelt. Je nach Träger ist die Einreichung z.B. online (App/Portal), per Post oder persönlich möglich; häufig übernimmt auch die Ärztin/der Arzt die Übermittlung.
Der Versicherungsträger prüft die Voraussetzungen und die medizinische Begründung. Je nach Fall kann eine Begutachtung erforderlich sein. Danach erfolgt die Bewilligung oder Ablehnung.
Bei Bewilligung werden Patient*innen über die weiteren Schritte informiert (z.B. stationäre oder ambulante Reha, Beginn/Termin, Einrichtung). Wünsche (Ort/Einrichtung) können angegeben werden, die Zuweisung hängt jedoch von medizinischer Notwendigkeit und freien Kapazitäten ab.
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